Wie die Gemeinde Ittigen berichtet, entscheidet die Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 an der Urne über die teilrevidierte Gemeindeordnung.
Ittigen
Parkhauseinfahrt zum Talgutzentrum in Ittigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Änderung der Gemeindeordnung erlaubt dem Gemeinderat, in begründeten Ausnahmefällen einem Mitglied ein Departement oder ein Geschäft zu entziehen.

Gleichzeitig erhöht sie die Attraktivität des Gemeindepräsidiums, für das neu Nebenämter eingeschränkt zulässig sind. Zudem werden die vom Gemeinderat eingesetzten Kommissionen gleichgestellt.

Die Stimmbevölkerung der Gemeinde Ittigen entscheidet am 9. Juni 2024 an der Urne.

Die Umsetzung der Teilrevision in der Verwaltungsverordnung kann demnächst eingesehen werden.

Teilrevidierte Gemeindeordnung soll im Oktober 2024 in Kraft treten

Die Gemeindeorganisation ist in neun Departemente gegliedert. Jedes Mitglied des Gemeinderats steht mindestens einem Departement vor.

In der laufenden Legislatur führte eine anhaltende Störung im Gemeinderat zu einer gravierenden Beeinträchtigung des Rats- und Verwaltungsbetriebs.

Diese Situation hätte durch einen Eingriff des Gemeindesrats entschärft werden können. Dafür fehlt heute die Rechtsgrundlage, die in der Gemeindeordnung nun geschaffen wird.

Die teilrevidierte Gemeindeordnung soll per 1. Oktober 2024 in Kraft treten.

Entzug eines Departements neu in Ausnahmefällen möglich

Der Gemeinderat kann neu einem Mitglied ein Departement oder ein Geschäft entziehen. Die Hürden dafür sind bewusst hoch.

Die Gemeindeordnung beschreibt Fälle, in denen dieser Schritt möglich ist.

Diese umfassen die fachliche Überforderung, die Missachtung von Vorgaben und Beschlüssen des Gemeinderats, Konflikte mit Mitarbeitenden der Verwaltung, die Verletzung des Kollegialitätsprinzips und die Gefährdung der Amtsführung.

Das betroffene Mitglied des Gemeinderats wird vorgängig angehört und kann später auch den Rechtsweg beschreiten.

Kommissionen des Gemeinderats gleichgestellt

Die Sozial- und die Bildungskommission waren früher urnengewählt. Heute ist das nur noch bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Fall. Alle drei Kommissionen sind heute in der Gemeindeordnung verankert.

Um die Sozial- und die Bildungskommission mit den anderen Kommissionen, die der Gemeinderat einsetzt, gleichzustellen, werden sie in die Verwaltungsverordnung überführt.

Diese regelt die Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Aufgaben aller ständigen Kommissionen – mit Ausnahme der GPK.

In Bezug auf den Stellenwert und die Tätigkeit der Sozial- und der Bildungskommission ändert sich dadurch nichts.

Gemeindepräsidium wird attraktiver

Dem Gemeindepräsidium ist heute eine bezahlte Nebenbeschäftigung untersagt. Dieses strikte Verbot ist nicht mehr zeitgemäss und wird gelockert.

Der Gemeinderat beurteilt im Einzelfall, ob die Interessen der Gemeinde gewahrt bleiben.

Verwaltungsordnung demnächst in öffentlicher Auflage

Um Klarheit über die Umsetzung zu schaffen, hat der Gemeinderat die Verwaltungsverordnung bereits angepasst. Sie wird in den nächsten Tagen öffentlich aufgelegt.

So können die Stimmberechtigten die Änderungen im Vorfeld zur Abstimmung einsehen.

Vorbehältlich der Annahme der teilrevidierten Gemeindeordnung tritt die Verordnung ebenfalls auf den 1. Oktober 2024 in Kraft.

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